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Reisen mit Tauchgepäck

Das durchschnittlich zulässige Freigepäck beträgt bei den meisten Fluggesellschaften in der Touristenklasse 20 kg, in der Businessklasse 30 kg und in der Ersten Klasse 40 kg pro Vollzahler . Bei Kleinkindern und Kindern können andere Bedingungen gelten. Bei Transatlantikflügen in die USA gilt das sog. Piece-Konzept: Es sind 2 Gepäckstücke mit je 32 kg erlaubt. Für Sportgepäck gibt es bei den einzelnen Fluggesellschaften unterschiedliche Regelungen, wobei immer eine Anmeldung erforderlich ist.
Um etwas an Gewicht einzusparen, kann man das ein oder andere Kilo auch in das Handgepäck verschieben. Aber Achtung! Auch hier gibt es Höchstgrenzen bezüglich Gewicht, Größe und was überhaupt ins Handgepäck darf.
Informieren Sie sich vor Ihrem Tauchurlaub bei der entsprechenden Airline über die Höhe des Freigepäcks und die Kosten für Übergepäck. Zu beachten ist weiterhin, dass bei anschießenden Inlandflügen mit kleineren Maschinen evtl. das zuvor erlaubte Zusatzgepäck nicht mehr kostenfrei transportiert wird. Die Lufttaxis auf den Malediven erlauben z.B. höchstens 20 kg.

Auch die Bestimmungen zum Handgepäck variieren bei den Fluggesellschaften und sind meist abhängig von der gebuchten Klasse. Businessreisenden wird demgemäß mehr zugesprochen als Economy-Fliegern. Aus diesem Grund befindet sich immer öfter eine Art große Schablone vor den Schaltern der jeweiligen Fluggesellschaft. Passt das Gepäckstück durch die Öffnung der Schablone, kann es mit an Bord genommen werden. Grundsätzlich gelten folgende allgemeine Richtwerte für Handgepäck:

  • Mehr als 5 kg sind nicht erlaubt

  • Die Maße sollten 55x40x20 cm nicht überschreiten


  • Überprüft wird das Gewicht nur selten. Aber darauf kann man sich natürlich nicht verlassen. Darüber hinaus begrenzen einige Fluggesellschaften auch die zulässige Anzahl von Handgepäckstücken.
    Seit dem 11. September 2002 sind etliche Gegenstände, die ggf. zu Waffen umfunktioniert werden können sowie sämtliche Flüssigkeiten von der Mitnahme ins Flugzeug ausgeschlossen.

    Von 1000 Gepäckstücken erreichen etwa 4 bis 5 ihren Zielort gar nicht oder nicht termingerecht. Immerhin 95 Prozent werden im Laufe der nächsten 5 Tage aufgespürt und dem Besitzer zugeführt. Damit gehen tatsächlich nur sehr wenige Gepäckstücke für immer verloren. Für den Fall, dass man unverhofft ohne Ersatzkleidung und Toilettenartikel am fremden Flughafen steht, hat man sich am Lost-&-Found-Schalter des Flughafens zu melden.
    Wird das verloren gegangene Gepäckstück verspätet am Flughafen angeliefert, kümmert sich die Fluggesellschaft um den Transport des Koffers an seinen Bestimmungsort. Für die Zeit, die der Urlauber am Ferienort auf seinen Koffer warten musste, kann er eine finanzielle Entschädigung verlangen. Jeder 'Linienflieger' hat ein Anrecht auf ein 'Overnight-Kit' mit Zahncreme, Zahnbürste, Shampoo, Seife, Rasierer und Nachthemd. Zu den notwendigsten Ersatzeinkäufen gewähren die Airlines außerdem eine Zuzahlung.

    Bei dauerhaft verlorenen gegangenen Gepäckstücken entschädigt die Fluglinie den Passagier mit 27,35 Euro pro Kilo Gepäck, unabhängig vom Inhalt des Koffers. Bei innerdeutschen Flügen gibt es ein wenig mehr, allerdings ist der genaue Betrag abhängig von der Fluggesellschaft. Darüber hinaus sind Fluggesellschaften auch haftungspflichtig, wenn ein Gepäckstück beschädigt wird, wie z.B. das Ausreißen eines Griffes oder des Reisverschlusses.

    Folgende Verhaltensweisen sind zu empfehlen:

  • An jedem aufgegebenen Gepäckstück ist ein Namensschild mit Adresse anzubringen.

  • Bei Flügen mit Zwischenlandungen beim Einchecken fragen, ob das Gepäck durchgecheckt wird.
  • Auf Flughäfen das Gepäck nie unbeaufsichtigt lassen.

  • Besonders bei Langstreckenflügen mit Umsteigen oder für alle Vielflieger sollte überlegt werden,
        ob eine Reisegepäckversicherung angebracht ist.

  • Wertvolle und zerbrechliche Gegenstände besser mit ins Handgepäck nehmen,
        da die Erstattungspauschale selten den tatsächlichen Wert des Inhalts abdeckt.




  • Medizinische Vorsorge und Impfungen

    Vor einer Reise in die Tropen sollten Sie sich über das Erkrankungsrisiko in dem Gebiet und über mögliche Prophylaxe-Medikamente bzw. Schutzimpfungen und deren Nebenwirkungen und Gegenanzeigen erkundigen. Auskünfte erteilen folgende tropenmedizinische Institute:

  • Tropen- und Reisemedizinische Beratung Freiburg TRBF, Stuehlingerstr. 22, 79106 Freiburg,
        Tel.: +49 (0) 761-34100, Fax: +49 (0) 761-33916
  • Universitätsklinikum Rudolf Virchow in Berlin, Tel. +49 (0) 30-4 50 50
  • Bernard Nocht Institut in Hamburg, Tel. +49 (0) 40-3 19 20 77
  • Institut für Tropenmedizin in Heidelberg, Tel. +49 (0) 6221-56 29 05
  • Institut für Infektions- und Tropenmedizin in München, Tel. +49 (0) 89-21 80 35 17


  • Der wachsende Trend zur Last-Minute-Reise macht immer häufiger auch eine Last-Minute-Gesundheitsvorsorge erforderlich. Gegen was kann man sich noch kurzfristig schützen?

       Malaria

    Im Extremfall sollte man am Tag vor der Abreise die doppelte Dosis des Prophylaxe-Präparates einnehmen, um den Blutspiegel schnell zu erhöhen - das beste Mittel gegen Infektionen. Das neue Medikament Malarone bietet wesentlich schneller umfassenden Schutz als herkömmliche Präparate.

       Hepatitis A

    Die Impfung in letzer Minute ist möglich, allerdings tritt der Schutz erst nach zehn Tagen ein.

       Hepatitis B

    Problematisch - selbst die Schnellimmunisierung muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt beginnen.

       Gelbfieber

    Muss zehn Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden (Achtung: Viele Länder wie z.B. Ghana oder Kongo verlangen für die Einreise das Zertifikat einer autorisierten Impfstelle.

       Typhus

    Impfung in letzer Minute ist möglich.

       Polio, Tetanus, Diphterie

    Die Grundimmunisierung hat normalerweise jeder Erwachsene. Eine evtl. notwendige Auffrischung wirkt dann sofort.

    An den größeren deutschen Flughäfen wird meist ein Last-Minute-Impfservice für ganz kurz Entschlossene angeboten. Reisemediziner halten dabei bis zu 5 Impfungen auf einmal für möglich und vertreten die Ansicht, dass eine kurzfristige Immunisierung immer noch besser ist, als ohne Schutz in gefährdete Regionen zu reisen.




    Reiseapotheke

    Im Urlaub ist man oftmals anderen hygienischen Bedingungen ausgesetzt als zu Hause. Auch befindet man sich häufiger im Freien und treibt Sport. Entsprechend größer ist die Erkrankungs- oder Verletzungsgefahr. Da in manchen Ländern die medizinische Versorgung nicht dem deutschen Stand entspricht, und da man Bagatellverletzungen/-erkrankungen nicht zu größeren Problemen heranreifen lassen sollte, empfiehlt sich die Mitnahme einer Reiseapotheke, das gilt besonders wenn Sie mit Kinder reisen. Stimmen Sie ihre Reiseapotheke auf das jeweilige Urlaubsland ab. So hört man immer wieder, dass bestimmte Mückenabwehrmittel nicht überall gleich gut wirken. Gleiches gilt für Medikamente gegen Durchfall. Schließlich sollte man regelmäßig das Haltbarkeitsdatum überprüfen, damit man die Medikamente auch gefahrlos benutzen kann. In eine Reiseapotheke gehören:

       Haut

  • Sterile Pflaster und Mullbinden für Hautverletzungen und Schnitte
  • Desinfektionsmittel für Wunden (z.B. Mercuchrom Lösung 50ml)
  • Wund- und Heilsalbe für oberflächliche Verletzungen und Verbrennungen
        (z.B. Panthenol-ratiopharm Salbe 30g)
  • Brand- und Wundgel als Flüssigpflaster bei Verbrennungen (z.B. Medice N 50g)
  • Cortisonhaltige Salbe gegen allergische Hautreaktionen, Sonnenbrand und Insektenstiche
        (z.B. Soventol Hydrocortison Creme 20g)
  • Antibiotikahaltige Salbe gegen Wundinfektionen z.B. nach Verletzungen durch Korallen
        (z.B. Nebacetin Salbe 15g)
  • Mückenabwehrmittel (z.B. Zanzarin-Lotion)


  •    Kopf und Zahn

  • Kopf- und Zahnschmerzmittel (z.B. Aspirin oder ASS-ratiopharm 500)
  • Fiebersenkende Tabletten oder Zäpfchen (siehe Kopfschmerzmittel)
  • starke Schmerzmittel (z.B. Spasmo Cibalgin comp. S Zäpfchen 10)


  •    Augen

  • Augentropfen bei Reizzuständen der Bindehaut/Bindehautentzündung

  •     (z.B. Berberil-Augentropfen am besten in Einmalampullen für länger Haltbarkeit)
  • Antibiotikahaltige Augensalbe bei eitrigen Bindehautentzündungen (z.B. Nebacetin Augensalbe 2,5g)


  •    Nase

  • Mittel bei entzündeten und angeschwollenen Nasennebenhöhlen (z.B. Sinupret Dragees 50).

  • Achtung! Nehmen Sie kein Nasenspray beim Tauchen!

       Ohren

  • Ohrentropfen (z.B. Dexa-Polyspectran Ohrentropfen)


  •    Magen und Darm

  • Tropfen bei Übelkeit und Erbrechen (z.B. MCP-ratiopharm Tropfen 30ml)
  • Tabletten gegen Sodbrennen (z.B. Gelusil Lac Tabletten 50)
  • Mittel gegen Durchfall (z.B. Lopedium Kapseln 30 oder Lopedium ISO Brausetabletten
        mit hohem Mineralienanteil zum Elektrolytausgleich)
  • Mittel zum Elektrolytausgleich (z.B. Elotrans Pulver 20)
  • Mittel gegen Verstopfungen (z.B. Dulcolax Dragees 30)


  •    Harnwege

  • Mittel gegen Harnwegsinfektionen (z.B. Nitrofurantoin retard-ratiopharm Kapseln 50)


  •     Fieber, Schnupfen, Erkältung

  • Mittel gegen fieberhafte Zustände, die durch andere Medikamente (wie z.B. Aspirin)

  •     nicht gesenkt werden können (z.B. Novalgin Tropfen 20ml)
  • Tabletten zur Schleimlösung der Atemwege

  •     (z.B. NAC-ratiopharm 200 akut oder Mucosolvan S Tabletten 20)
  • Hustensaft
  • Breitband-Antibiotikum bei starken, eitrigen Erkältungen mit Entzündung der Nebenhöhlen

  •     (z.B. Keimax 400 Kapseln 5)

        Reise- und Seekrankheit

  • Mittel gegen Übelkeit beim Reisen oder auf dem Boot

  •     (z.B. Peremesin Drageees 20 oder Zäpfchen 10 oder Cinnerazin)




    Tropenkrankheiten

    Zu den wohl häufigsten Tropenkrankheiten gehören die durch Mücken übertragene Malaria und das Dengue-Fieber. Da es sich um durch Mücken übertragende Erkrankungen handelt, vorab ein paar Hinweise wie das Risiko einer Erkrankung um den Faktor 10-20 durch ein paar einfache Maßnahmen gesenkt werden kann:
  • Körperbedeckende Kleidung tragen

  • Leider ist das nicht immer ein vollständiger Schutz, denn Mücken können durch viele Materialien hindurchstechen. Einige Outdoor-Ausstatter bieten Kleidung mit speziellen Materialien zum Schutz vor Mücken an.
  • In der Dämmerung und während der Nacht in mückengeschützten Räumen aufhalten

  • (z.B. Räume mit Klimaanlage oder Fliegengittern vor Fenster/Tür)
  • Insektenabweisende Mittel auf unbedeckte Hautstellen auftragen

  • Beachten Sie dabei, dass nicht jedes Mittel überall gleich wirksam ist. So kann ein Mittel, das in Schweden gut wirkt z.B. in Asien kaum Wirkung zeigen. Outdoor-Läden führen meist mehrere Produkte und können Sie entsprechend beraten. Für die Tropen benutze ich immer Jungle-Milch aus dem Deoroller.
  • Insektenabtötende und -abweisende Mittel in Form von Sprays, Verdampfern in Steckdosen,
    Kerzen, Räucherspiralen o.ä. im Wohn- und Schlafzimmer einsetzen
  • In offenen Räumen das Bett mit einem Moskitonetz verhängen
  • Während der Regenzeit Reisen in Hochrisikogebiete meiden
  • Bei Überlandtouren Schlaf- und Ruheplätze abseits von stehenden Gewässern,
    Gräben und Wassertonnen wählen


  •     Dengue-Fieber (DF)

    Beim DF handelt es sich um eine Viruserkrankung, wobei 4 Virus-Unterypen bekannt sind. Bei einer Erkrankung wird man nur gegen einen Untertyp immun, so dass man insgesamt 4x an DF erkranken kann. Einen Impfstoff gibt es (noch) nicht. Hinsichtlich der Symptome spricht man von einer DF-Trias:
  • Fieber (bis 41°C), Schüttelfrost
  • Hautausschlag
  • Kopf-, Gelenk-, Glieder- oder Muskelschmerzen


  • Damit ähneln die Symptome einer schweren Grippe. In einigen Fällen - gerade bei Kindern - kann es aber zu lebensgefährlichen inneren und äußeren Blutungen kommen. Eine Zweiterkrankung verläuft gewöhlich deutlich schwerer.
    Nachdem man von einer Trägermücke gestochen wurde, beträgt die Inkubationszeit meist 5-6 Tage. Nach ca. 14 Tagen ist die Krankheit ausgeheilt. Besonders in den Tropen und Subtropen ist das DF verbreitet: Lateinamerika, Zentralafrika, Südostasien, Teile des Pazifiks und eingeschränkt Texas. Da keine Impfung existiert muss man sich durch Stichvermeidung schützen. Dies gilt insbesondere während der Dämmerung (frühe Morgen- und Abendstunden), denn dann sind die Trägermücken Aedes aegypti und albopticus (asiat. Tigermoskitos mit schwarz/weiß geringelten Beinen) besonders aktiv.

    Übrigens: Jährlich erkranken am DF mehrere Millionen Menschen, wovon ca. 500.000 pro Jahr im Krankenhaus behandelt werden müssen. Zur Fieber- und Schmerztherapie keine Acetylsalicylsäure (Aspirin) verwenden, da die Blutgerinnung herabgesetzt wird. Strenge Bettruhe einhalten!



    Reiseversicherungen

        Reisekrankenversicherung

    Eine Reisekrankenversicherung ist für alle Pflichtversicherten unbedingt ratsam. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die im Krankheitsfall im Ausland anfallenden Kosten nämlich nur innerhalb der EU oder in manchen Ländern auch, mit denen ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Eine Liste dieser Länder und den nötigen Auslandskrankenversicherungsschein erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Allerdings werden die Kosten nur in Höhe der üblichen Pauschalen für deutsche Ärzte übernommen. Zahlen Sie im Ausland mehr, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche begleichen. Auch ein Rücktransport ins Heimatland wird nicht gezahlt, und das kann sehr teuer werden.

    Eine Reisekrankenversicherung deckt alle diese Kosten ab, meistens ist jedoch ein Eigenanteil in Höhe von 50 EUR pro Krankheitsfall zu zahlen.

    Sollten Sie mehrmals im Jahr verreisen, empfiehlt sich der Abschluss eines Jahresvertrages. Sie können dann beliebig oft für längstens 6 Wochen am Stück verreisen. Eine preisgünstige Variante bietet z.B. der ADAC an. Beim Vertragsabschluss ist wie üblich auf das Kleingedruckte zu achten. Oftmals werden Behandlungen chronischer Erkrankungen ausgeschlossen oder nur mit einer erhöhten Versicherungsgebühr abgedeckt. Für Taucher werden auch keine Kosten mehr für Behandlungen in der Druckkammer übernommen, hier ist es sinnvoll eine spezielle Taucherversicherung abzuschließen, wie sie z.B. von aquamed angeboten wird.

    Privat Krankenversicherte sind für gewöhnlich auch im Ausland während eines Urlaubs krankenversichert. Die anfallenden Kosten für eine Behandlung werden von den Privatkassen in voller Höhe übernommen. Der maximale Auslandsaufenthalt beträgt 4 - 6 Wochen. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wird nicht von allen Privatversicherern übernommen. In diesem Fall wäre der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung empfehlenswert.

        Reisegepäckversicherung

    Auf den ersten Blick scheint eine Reisegepäckversicherung besonders für Taucher, die mit eigenem Tauchequipment verreisen, sehr sinnvoll. Leider wird im Schadensfall meist festgestellt, dass viele vertragliche Leistungsbeschränkungen eine Schadenserstattung seitens des Versicherers hinfällig werden lassen. Das geht soweit, dass selbst der Diebstahl eines Koffers, während man in der Warteschlange am Check-In-Schalter steht, mitunter nicht übernommen wird. Grundsätzlich muss der Versicherte nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Hat man sich "korrekt" verhalten, zahlt der Versicherer bei Diebstahl oder Raub, bei Beschädigung oder Zerstörung de Gepäckstückes.

    Besonders für Pauschaltouristen lohnt sich die Versicherung nicht, denn während des Fluges ist das Gepäck über die Fluggesellschaft versichert und im Hotelzimmer kann bis zu einer gewissen Summe die normale Hausratsversicherung einspringen.
    Etwas mehr Sinn macht diese Versicherung bei Autoreisenden, allerdings werden nachts gestohlene Gegenstände aus dem Auto auch nicht ersetzt.

    Von der Haftung grundsätzlich ausgeschlossen sind Geld, Kreditkarten, Dokumente und Kunstgegenstände. Für Wertsachen wie Pelze, Schmuck, Foto-, Film- oder Videoausrüstung beträgt die Höchstentschädigung bis zu 50% der Gepäck-Versicherungssumme - oftmals sogar nur ein Drittel. Spezialversicherungen bieten hier einen umfassenderen Versicherungsschutz.

    Auch aufgegebenes Gepäck ist nicht versichert. Wertvolles sollten Sie daher lieber mit ins Handgepäck nehmen. Der von den Airlines bei Verlust pro Kilogramm Gepäck erstattete Betrag, entspricht leider selten den Wiederbeschaffungskosten und variiert stark bei nationalen und internationalen Flügen.

        Reiserücktrittskostenvericherung

    Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise kann aus unterschiedlichen Gründen und unvorhersehbarer Ereignisse erforderlich sein. Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) erscheint daher in den meisten Fällen sinnvoll. Grundsätzlich greift die RRKV bei Unfall, unerwartet schwerer Krankheit und Tod, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum durch Feuer und andere Katastrophen, betriebsbedingter Arbeitslosigkeit oder Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, sowie andere nicht vorhersehbare Ereignisse (Einberufung zum Wehrdienst, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Krankheit oder Tod eines nahestehenden Angehörigen).
    Übernommen werden jeweils die anfallenden Stornierungskosten bzw. die Kosten für eine verspätete Anreise.
    Besonders für Pauschal- und Ferienhausurlauber lohnt sich der Abschluss einer RRKV, denn sie haben einen Großteil der Reisekosten schon vorab bezahlt. Für Individualreisende, die nur ihren Flug vorab bezahlt haben, ist hingegen die finanzielle Schädigung bei Nichtantritt einer Reise, geringer.
    Als Grundregel gilt: je teurer und langfristiger die Reise geplant ist, desto wichtiger ist der Abschluss einer RRKV.
    Der Vertragsabschluss muss innerhalb von 14 Tagen nach der gebuchten Reise erfolgen. Im Schadensfall muss die Reise umgehend storniert werden, da sich die Stornokosten erhöhen, je dichter der bevorstehende Abflugtermin ist. Der Versicherte hat eine Schadensminderungspflicht und muss den Versicherer unverzüglich von der Stornierung in Kenntnis setzen. Nachweise für den Grund der Stornierung sind vorzulegen.
    Besonders im Krankheitsfall gibt es häufig Differenzen zwischen Versicherer und Versichertem. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Bescheinigung vom Arzt, der von der Reise abrät, vorzulegen.

    Bei einer verspäteten Rückreise oder bei vorzeitigem Abbruch wird nur gezahlt, wenn die Versicherungs-Police eine entsprechende Extra-Klausel enthält. Man spricht dann vom Mehrkostenversicherungsschutz. Auch in diesem Fall ist der Versicherte zur Schadensminderung verpflichtet, er muss also einen möglichst preisgünstigen Rückflug auswählen.

        Weitere Versicherungen

    Neben den Versicherungsklassikern gibt es eine Reihe weiterer Versicherungen, die mehr oder weniger sinnvoll sind.
    Eine Reiseunfallversicherung lohnt nur für Menschen, die keine gewöhnliche Unfallversicherung haben, die auch im Ausland gilt. Wer im Urlaub Sportarten mit einem hohen Unfallpotential ausüben möchte, sollte auf jeden Fall über eine Unfallversicherung verfügen. Achten Sie darauf, ob Ihre Sportart auch abgedeckt ist und die Deckungssumme ausreichend. Zu den eingeschlossenen Leistungen zählen Entschädigungen bei Invalidität und Tod durch Unfall sowie Bergungskosten.

    Die Reisehaftpflichtversicherung ist in der Regel überflüssig, da die gewöhnliche Haftpflichtversicherung auch im Urlaub greift. Allerdings können Sonderleistungen eingeschlossen sein, die die normale Haftpflicht nicht abdeckt. Hierzu gehören u.a. Schäden am oder im Ferienhaus oder auch Beschädigungen von Leihgeräten (Tretboote, Surfbretter u.a.).

    Die Reiseabbruchversicherung wird gewöhnlich als Zusatzklausel in der RRKV eingeschlossen. Sie trägt die bei einem vorzeitigen Urlaubsabbruch oder einer ungewollten Verlängerung entstehenden Zusatzkosten.

    Schließlich gibt es für Taucher noch spezielle Versicherungen, welche die fachkundliche Betreuung bei einem Tauchunfall mit den anfallenden Bergungs-, Transport- und Behandlungskosten übernehmen (s. auch Tauchinfos/Notruf).
    Die von Reiseveranstaltern Versicherungspakete (z.B. Rundum-Sorglos-Paket) sind selten zu empfehlen. Meist sind darin überflüssige Versicherungsleistungen eingeschlossen, wie z.B. Reisehaftpflicht, hier greift auch die normale Haftpflichtversicherung. Der Paketpreis für diese Versicherungen ist unnötig teuer.


    Wetterbedingungen

       Klimaveränderungen

    Das Wetter hat sich in den letzten Jahren durch die Klimaerwärmung und andere Umweltfaktoren verändert. Besonders in den Tropen hat es durch Phänomene wie z.B. El Nino jahreszeitliche Verschiebungen der Regenzeit gegeben. Es besteht also grundsätzlich die Chance, auch während der Regenzeit viele Sonnentage zu erleben, so wie es in der vermeintlichen Trockenzeit auch schon mal regnen kann.

    Die Regionen nördlich und südlich des Äquators können ausgeprägte Regenzeiten aufweisen. Eine Reise während der Regenzeit empfiehlt sich nicht immer. U.a. ist das Malaria- und Dengue-Fieber-Risiko erhöht, Straßen können für längere Zeit unpassierbar sein, das Reisen über Land kann insgesamt deutlich erschwert sein. Viele Nationalparks sind dann gesperrt, die Tierbeobachtung kann aufgrund sehr dichter Vegetation erschwert sein und ständiger Regen wirkt sich auch auf das Wohlbefinden negativ aus. Denn schlechtes Wetter haben wir auch zu Hause genug!

    Unsere Erfahrungen mit der Regenzeit z.B. auf Bali, in Thailand oder auf den Malediven sind eher positiv. Selten regnet es den ganzen Tag, meistens handelt es sich um 2-3stündige kräftige Schauer, nach denen sich die Sonne schnell wieder blicken lässt.
    Außerdem ist der Regen in den Tropen nicht ganz so unangenehm wie zu Hause, erstens ist es trotzdem warm, manchmal ist er auch sehr erfrischend und zweitens hört der Regen genau so plötzlich wieder auf, wie er gekommen ist. Bei den Lufttemperaturen wird auch die Kleidung schnell wieder trocken.

       Sonneneinwirkungen

    "Sonne tanken" ist für viele Reisende ein wesentlicher Bestandteil des Urlaubs. Allerdings sollte man ein paar Regeln unbedingt beachten. Trotz regelmäßiger Diskussionen in den Medien, steigt die Hautkrebshäufigkeit immer weiter an. Schützen Sie sich und besonders Ihre Kinder vor zu viel Sonneneinstrahlung. In das Urlaubsgepäck gehören Sonnenschutzmittel verschiedener Stärken, denn selbst wenn Sie schon gut gebräunt sind, sollten Sie sich noch mit einem leichten Sonnenschutz eincremen, um sich gegen die krebserregenden UV-Strahlen zu schützen. Darüber hinaus ist die besonders intensive Mittagssonne zu meiden. Bräunen Sie sich lieber vormittags oder am späten Nachmittag.
    Beim Eincremen sollte man sich vorausschauend verhalten, so macht es z.B. wenig Sinn, sich direkt vor dem Baden oder Tauchen einzucremen, da der Sonnenschutz noch nicht in die Haut eingedrungen ist und sofort wieder abgewaschen wird. Dafür wird umso mehr der Pool oder noch schlimmer der See oder das Meer unnötig verschmutzt.

    Wenn Sie in besonders sonnenintensive Regionen reisen oder sehr empfindliche Haut haben, empfiehlt es sich, vor dem Urlaub ein paar Mal ins Solarium zu gehen, hier kann man sich mit gesunder Dosierung etwas vorbräunen. Von dauerhaften Solariumsbesuchen ist allerdings abzuraten, denn Mediziner empfehlen, nicht mehr als 50 Sonnentage im Jahr auf den Körper einwirken zu lassen.
    Ein wenig Sonne ist allerdings für jeden wichtig, denn unter der Einwirkung von Sonnenstrahlen bildet der Körper das wichtige Vitamin D. Auch Pickel und andere Hautunreinheiten können durch Sonneneinfluss verschwinden.

    In besonders gefährdeten Gebieten, wo bereits die Ozonschicht sehr dünn ist, wie z.B. in Australien, sollte man die Sonne meiden oder sich entsprechend kleiden (lange Hose, langärmeliges Hemd, unbedingt Kopfbedeckung). Die Kleidung ist gleichzeitig ein Schutz vor lästigen Mücken.
    Menschen mit wenig Haaren sollten auf jeden Fall einen Hut oder ein Käppi tragen, denn auf dem Kopf bekommt man sehr schnell einen Sonnenbrand - übrigens auch bei bewölktem Himmel.


    Zollbestimmungen

    Bei jeder Grenzüberschreitung ist eine Zollkontrolle möglich.. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich im Reisebüro oder beim deutschen Zoll erkundigen, was man alles mitnehmen darf. Neben evtl. verbotenen tierischen oder pflanzlichen Mitbringseln kann es in manchen Ländern auch bei einigen Alltagsprodukten Probleme geben. Das Wurstbrot z.B. wird die amerikanische, kanadische und australische Zollkontrolle nicht passieren, denn hier ist die Einfuhr jeglicher Fleischwaren zum Schutz vor unbekannten Erregern verboten. Westliche Zeitschriften wie z.B. Vogue haben in den Vereinigten Arabischen Emiraten kaum Chancen. Hier ist nämlich die Einfuhr von Fotos mit spärlich bekleideten Körpern untersagt. Fast alle hiesigen Zeitschriften werden aus diesem Grund konfisziert.

    So manches Kleidungsstück wird von den französichen Zöllnern genau gemustert - und auf Echtheit der Marke geprüft. Die Einfuhr von Markenimitaten wird in Frankreich und vielen anderen hart geahndet. Sollte sich das Stück als Imitation erweisen, wird der Besitzer im schlimmsten Fall den doppelten Ladenpreis des Originalstücks als Strafe zahlen müssen. In viele moslemische Länder wie z.B. die Malediven darf kein Alkohol und kein pornografisches Material eingeführt werden. Schließlich ist noch auf die zulässige einzuführende Menge zollfrei eingekaufter Produkte wie Alkohol, Parfüm oder Zigaretten zu achten. Genaue Informationen erhalten Sie unter: Kontakt zum Zoll-Infocenter E-Mail: office@zoll.de

    Für Waren, die in Deutschland mit hohen Steuern belegt sind, wie z.B. Zigaretten, Alkohol oder Parfüm, lohnt sich der zollfreie Einkauf bei internationalen Reisen. Innerhalb der EU wurde der Duty-free-Verkauf eingestellt. Seitdem gibt es als Äquivalent den sog. Travel Value. Hier versuchen die ehemaligen Duty-free-Läden durch besondere Abkommen mit den Herstellern, die anfallenden Steuern größtenteils selbst zu übernehmen. Erfahrungsgemäß sind die Produkte im Travel Value billiger als zu Hause, erreichen aber nicht das Preisniveau der Duty-free-Läden außerhalb der EU. Für den EU-Reisenden gibt es aber den Vorteil, dass keine Beschränkung bei der Einfuhrmenge von Travel Value Produkten besteht. Sollten Sie außerhalb der EU zollfrei einkaufen, gelten folgende Einfuhrbegrenzungen:
    200 Stück Zigaretten, 250g Tabak, 1 l Spirituosen, 2 l Wein, 50g Parfum, 500g Kaffee.

    Vom Duty-free-Kauf technischer Geräte oder Tauchequipment ist aufgrund des erschwerten Garantierechts eher abzuraten.
    Der Handel mit exotischen Tieren oder Pflanzen ist in vielen Urlaubsländern weit verbreitet. Um gefährdete Spezies vor dem Aussterben zu bewahren, haben sich rund 150 Staaten dem Washingtoner Artenschutzabkommen angeschlossen, das diesen Handel streng reglementiert. Die Einfuhr vieler der im Urlaubsland angebotenen tierischen oder pflanzlichen Mitbringsel ist nach diesem Abkommen verboten und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Am besten lassen Sie daher die Finger gänzlich von derartigen Produkten. Falls Sie nicht widerstehen können, informieren Sie sich besser gründlich, ob und unter welchen Bedingungen eine Einfuhr nach Deutschland möglich ist.