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Tauchen für Behinderte

Walhai Delphin Napoleon Delphin



Allgemeine Informationen

Das Behindertentauchen steckt noch immer in den Kinderschuhen. Dennoch sind in den vergangenen Jahren erfreuliche Fortschritte erzielt worden und so findet sich eine langsam wachsende Zahl von Anbieter und verantwortlichen Institutionen.

Grundsätzlich bietet das Medium Wasser aufgrund seiner Beschaffenheit etliche Gelegenheiten für Körperbehinderte. So manch eine Behinderung stellt unter Wasser gar keinen so großen Nachteil mehr dar. Das Erlebnis der scheinbar körperlichen Unversehrtheit unter Wasser , kann beflügeln. Allerdings muß die Logistik stimmen und so gibt es eben doch nur ausgewählte Anbieter für das Behindertentauchen.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass vor den ersten Tauchversuchen eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung erforderlich ist.

Die folgenden Angaben sind in gekürzter Form der Internetseite des HSA Europe entnommen und sollen u.a. Mut für den eigenen Schritt zum Tauchsport für Behinderte machen.
Analysiert man die Behinderungsarten entfallen etwa 2/3 auf körperliche Behinderungen, 1/3 auf Sinnesbehinderungen. Der Anteil an geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen, Lern- und Verhaltensauffälligkeiten wurde bisher nicht explizit erfasst. Viele Fälle gehen mit körperlichen Behinderungen einher, andere erreichen keine Brevetierung als Taucher, da eine befriedigende Vermittlung der theoretischen Kenntnisse nicht sichergestellt werden kann. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der behinderten Taucher dürfte bei 2-3% liegen.
Betrachtet man die körperlichen Handicaps, entfallen 2/3 auf Querschnittsläsionen, mit einem Anteil von 2/3 Para- zu 1/3 Tetraplegikern, und 1/3 auf sonstige Behinderungen wie Amputationen, halbseitige Lähmungen, Muskulare Dystrophie, Spina Bifida, Polio, Contergan-Schädigungen, Multiple Sklerose u.a. Die Bandbreite differiert regional sehr stark abhängig von der Spezialisierung einzelner Tauchlehrer.

Hörbehinderte und Taube machen rund 80% innerhalb der Gruppe der Sinnesbehinderten aus, ca. 20% sind sehbehindert oder blind.
Etwa 40% der behinderten Taucher hat 2 Jahre nach Erlangung des ersten Brevets mindestens einen weiterführenden Kurs abgeschlossen.
In Deutschland ist das Netz an für das Behindertentauchen qualifizierten Tauchlehrer so dicht gesteckt, dass innerhalb eines Radius von 150 km jeder behinderte Taucher einen Ansprechpartner findet.
Die HSA geht von ca. 500 aktiven behinderten Tauchsportlern in Deutschland aus. Insgesamt hat der Verband seit seiner Gründung im Jahre 1981 ca. 2.000 behinderte Taucher nach seinen Richtlinien weltweit brevetiert. Zu dieser Zahl beigetragen haben ca. 1.800 speziell ausgebildete Tauchlehrer in über 45 Ländern. Hinzukommen ca. 18.000 Brevetierungen behinderter Taucher durch andere Tauchsportorganisationen.

Für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm der HSA muss eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorliegen. Diese richtet sich übrigens wie auch bei nichtbehinderten Tauchern nach den Richtlinien der GTÜM. Jede zweite der HSA vorliegenden Tauchtauglichkeitsbescheinigungen wurde in der Vergangenheit von einem Hausarzt ausgestellt, jede dritte von einem behandelnden Facharzt (in der Regel Neurologen und Orthopäden). 15% der Untersuchungen wurden von Sportmedizinern durchgeführt, etwa 5% von Tauchmedizinern.

Für die Belange behinderter Taucher ist die Handicapped Scuba Association (HSA) zuständig. Hier können Sie Informationen rund ums Behindertentauchen, Rat und Tat sowie Adressen erfragen. Lesen Sie auch unter dem Hauptlink 'Verbände' über die HSA nach.

HSA Europe, c/o HSA Switzerland, Bitzibergstr. 5, CH- 8184 Bachenbülach
Internet: http://www.hsa-europe.org